Was muss ein Existenzgründer alles beachten?

Zuletzt aktualisiert August 5, 2021 von Daniel Gaiswinkler


Die Selbständigkeit ist automatisch immer auch mit einer Unternehmensgründung verbunden. Zu Beginn der Existenzgründung muss in finanzieller Hinsicht geschäftlich und privat strikt voneinander getrennt werden. Mit einer Existenzgründung wird ausgedrückt, dass an die Stelle der bisher abhängigen Berufstätigkeit als Arbeiter, Angestellter oder als Beamter nun die Selbständigkeit tritt. Unternehmensgründung heißt, dass der Jungunternehmer ab jetzt auf eigenes Risiko, aber auch auf eigenen Gewinn hin arbeitet. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes sein eigener Herr und weisungsungebunden. Niemand kann ihm sagen, was er wie zu tun hat. Die einzigen Vorgaben für seine Selbständigkeit machen ihm der Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Hier gibt es einiges zu beachten, und zwar beginnend am Tag der Unternehmensgründung.

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung

Der erste Schritt für jeden Selbstständigen ist die Gewerbeanmeldung bei derjenigen Gemeinde, in der er seinen Wohnsitz hat beziehungsweise in der das Gewerbe ausgeübt werden soll. Dieser Vorgang ist in zwanzig Minuten erledigt. Die Gewerbeanmeldung ist ein amtliches Formular, in das die Einzelheiten dazu eingetragen werden. Die Kosten dafür sind unterschiedlich, sie betragen in den meisten Fällen einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Über die Gewerbeanmeldung werden von Amtswegen, also von Behörde zu Behörde, unter anderem das zuständige Finanzamt, der Landkreis sowie die Industrie- und Handelskammer, die IHK informiert. Für den Selbstständigen sind diese Kosten für die Gewerbeanmeldung die erste steuerabzugsfähige Betriebsausgabe.

Ermittlung des Gewinns oder des Verlustes

Die Gewinnermittlung ist für den Jungunternehmer in dieser Existenzgründungsphase eine Einnahmeüberschussrechnung, steuerrechtlich als EÜR abgekürzt. Rechtsgrundlage ist das EStG, das Einkommensteuergesetz. Wie das Wort EÜR sagt, werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen, und der sich daraus ergebende Saldo ist der Jahresüberschuss beziehungsweise der Jahresfehlbetrag. Die Zahlen dazu erhalten Sie aus Ihrer Buchführung. Im Rahmen der Jahressteuererklärung gehören zu dem vierseitigen Mantelbogen unter anderem die Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sowie die Anlage EÜR als eine Zusammenfassung der EÜR. Die können Sie digital mit ELSTER (Elektronische Steuererklärung) erstellen und mit Ihrer Jahressteuererklärung digital übermitteln.

Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz

Mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird die Umsatzsteuerpflicht des Selbstständigen spürbar vereinfacht. Direkt nach der Gewerbeanmeldung kann er sich für oder gegen diese Kleinunternehmerregelung entscheiden. Sie gilt für den Existenzgründer mit einem in der Anfangsphase niedrigen Umsatz. Die Grenze liegt bei 17.500 EUR für das Vorjahr und 50.000 EUR für das Kalenderjahr. Der Kleinunternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig, hat im Gegenzug aber auch keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer. Umsatzsteuerlich wird er wie ein Endverbraucher behandelt, der die Mehrwertsteuer bezahlt, ohne sie vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Der Kleinunternehmer braucht keine Umsatzsteuererklärungen abzugeben, was für ihn eine Kostenersparnis bedeutet. Schauen Sie dazu das folgende Video an: Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerpflicht

Wenn nicht zur Kleinunternehmerregelung hin „optioniert wird“, dann besteht ab sofort die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Das geschieht durch die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die einmal jährliche Jahresumsatzsteuererklärung. Das Finanzamt entscheidet über den Rhythmus der Voranmeldungen von monatlich über vierteljährlich bis hin zu einmal jährlich. In der Umsatzsteuerjahreserklärung werden alle bisherigen Zahlungen saldiert. Die Dauerfristverlängerung ist der Antrag des Selbstständigen an das Finanzamt, ihm dauerhaft eine Fristverlängerung von einem Monat zur Abgabe sämtlicher Erklärungen zur Umsatzsteuer zu gewähren. Die monatlich fällige Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt vorliegen, mit der Dauerfristverlängerung erst zum 10. des übernächsten Monats.

Welche Rechtsform ist geeignet

Der Existenzgründer kann bei der Rechtsform seines Unternehmens unter mehreren Möglichkeiten auswählen. Für ihn als Einzelperson bietet sich das Einzelunternehmen geradezu an. Die meisten Gründer fangen mit dieser Rechtsform an. Eine Änderung in einer anderen Rechtsform ist jederzeit möglich. Ob eine Rechtsformänderung sinnvoll ist oder nicht, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Das Gesellschaftsrecht unterscheidet in die Personen- sowie in die Kapitalgesellschaften.

Eine gängige Personengesellschaft ist die GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt. Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei der sich zwei oder auch mehrere Personen zu einem Unternehmen zusammenschließen. Diese Rechtsform ist unaufwändig und absolut kostengünstig. GbR, wenn du mehr wissen möchtest. Eine weitere Möglichkeit ist die OHG, die offene Handelsgesellschaft.

Zu den gängigen Kapitalgesellschaften gehören die
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UG – Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
AG – Aktiengesellschaft

Autor

jakoblinnemann

Jakob Linnemann ist seit 1989 selbständig tätig als Unternehmensberater und selbständiger Buchhalter. Anfangs in Rechtsform eines Einzelunternehmers, jetzt in Rechtsform einer GmbH. Er ist geschäftsführender Gesellschafter bei der LiFoS GmbH.

Er hat Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen und Steuern studiert. Seit 1999 ist Jakob Linnemann auch in der Erwachsenen-Bildung bei verschiedenen Bildungsinstituten und bei der IHK als freiberuflicher Dozent für Rechnungswesen und Steuern tätig.

Jakob Linnemann
www.lifos-gmbh.de

Daniel Gaiswinkler

Gründer von DanielGaiswinkler.com, Print-on-Demand Verrückter mit 8 jähriger Erfahrung

Daniel hilft Arbeitnehmern, Angestellten und Selbstständigen dabei, sich mit der Hilfe von Print-on-Demand ein zusätzliches Einkommen über das Internet aufzubauen.

Dabei setzt er auf Praxiswissen und nicht auf Halbwahrheiten,
die oftmals schnell von Gurus im Internet verbreitet werden.  

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