Das Marken- und Urheberrecht im Print on Demand

Zuletzt aktualisiert Mai 19, 2022 von Daniel Gaiswinkler


Eins der am meisten diskutierten Themen im Print on Demand ist das Marken- und Urheberrecht. Gerade, wer neu startet, kann hier schnell überfordert werden. Auch liest man oft den Begriff “Trademark”, der einfach nur die englische Übersetzung für das Markenrecht ist, jedoch das Marken- und Urheberrecht meint.

In diesem Artikel werden wir klären, was es mit dem Marken- und Urheberrecht auf sich hat, wo die Unterschiede liegen und was es zu beachten gilt.

Wenn du diesen Artikel durchgearbeitet hast, wirst du die meisten Unklarheiten für dich beantworten können, sodass du entweder sicher ins Print on Demand Business starten kannst, oder einfach mehr Sicherheit in den Entscheidungen, was geht und was nicht, wirst.

Was ist der Unterschied zwischen dem Markenrecht und dem Urheberrecht?

Beide Begriffe werden oft in einem Satz genannt. Beide beschreiben aber einen anderen Sachverhalt. Das Urheberrecht zum Beispiel greift ohne, dass dazu etwas beantragt werden muss.

Marken als solche müssen zwar angemeldet werden (z.B. in Deutschland beim DPMA), aber bedeuten per se noch nicht, dass angemeldete Wörter (sogenannte Wortmarken) nicht mehr verwendet werden dürfen.

Um das zu verdeutlichen, werfen wir zunächst einen genaueren Blick auf die beiden Bereiche.

Das Urheberrecht

Was heißt es nun, wenn etwas “urheberrechtlich geschützt” ist? Nun, das Urheberrecht greift, sobald man etwas mit Schöpfungshöhe erstellt. Malst du z.B. eine besonders charakteristische Katze (egal ob Digital oder mit Stift und Papier), so ist diese automatisch Urheberrechtlich geschützt.

Wichtig ist, dass es sich nicht nur einfach um irgend eine Katze handelt, sondern diese muss sich schon von einer “normalen” gezeichneten oder gemalten Katze unterscheiden.

Vielleicht kennt jemand das “Baumwolle” Design auf Merch by Amazon. Dabei handelt es sich um einen Baum, der voller Schafe (statt Blättern) ist. Dieses Design hat eindeutig eine Schöpfungshöhe (=ist einzigartig) und somit ist es Urheberrechtlich geschützt.
Selbstverständlich gilt das für alle einzigartigen Kreationen, egal ob diese nun hübsch, verrückt oder karikativ sind.

Das Urheberrecht geht hier aber noch deutlich weiter. Selbst Zitate und markante Sätze aus Filmen oder Serien sind urheberrechtlich geschützt.

Findet man z.B. irgendwo einen coolen Spruch, könnte dieser Urheberrechtlich geschützt sein.

Das Markenrecht

Das Markenrecht ist dagegen anders aufgebaut. Den Schutz einer Marke muss man zunächst beantragen. In Deutschland wird der Markenschutz beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) beantragt.

DPMA Deutsches Patent- und Markenamt
DPMA Deutsches Patent und Markenamt

Die Beantragung kostet Geld und Zeit. Man kann auch keineswegs davon ausgehen, dass jede Markeneintragung ausgeht. Zum Einen prüft das DPMA die Markeneintragung selbst. Zum Anderen gibt es eine gewisse Widerspruchsfrist, innerhalb der jeder Einspruch erheben kann.

Leider wird das Markenrecht besonders im Print on Demand massiv missbraucht. Eine Marke kann aus einem Wort, Wortkombinationen, aus Grafiken und Grafiken und Wortkombinationen bestehen (Wort-/Bildmarken).

Der Gedanke dabei war, es Unternehmen zu ermöglichen, sich eine Marke aufzubauen, welche Sofort erkennbar ist. Wer ADIDAS liest, weiß sofort, dass es sich hier um Sportartikel handelt. Wer einen angebissenen Apfel mit dem Schriftzug Apple sieht, weiß sofort, um welche Marke es sich handelt. Ebenso verhält es sich mit z.B. BMW oder Mercedes. Dies sind alles Marken (Brands), die bei Nennung sofort als eigene Marke identifiziert werden können.

Das ist Sinn und Zweck von Marken. Was allerdings im Print on Demand mit der Markenanmeldung betrieben wird, ist in den meisten Fällen völlige Zweckentfremdung und schadet der ganzen Branche.

Welche Relevanz hat nun das Marken- und Urheberrecht für uns im Print on Demand?

Nachdem wir nun geklärt haben, wo die Unterschiede zwischen Markenrecht und Urheberrecht liegen, wollen wir uns mal ansehen, was dies in der Praxis für uns bedeutet.

Zunächst muss man zwischen zwei Punkten unterscheiden:

  1. das Listing (die Beschreibung inkl. Titel, Brand, Bulletpoints und Tags)
  2. Das Design

Das Listing

Wenn dein Design auf den Plattformen abgelehnt wird, liegt dies in der Regel an dem Listing. Gerade bei Merch by Amazon ist in aller Regel nicht davon auszugehen, dass das Design überprüft wird.

Fast jede “Warum wurde mein Design abgelehnt” Nachfrage lässt sich auf das Listing zurück zu führen. Daher sollte man unbedingt vor dem Upload checken, ob das Listing in Sachen Trademarks sicher ist.

Neben der Möglichkeit, die einzelnen TM Offices per Browser aufzurufen, lässt sich der TM Check Prozess mit praktischen Tools deutlich beschleunigen und vereinfachen. Eine gute Empfehlung ist hier Flyingresearch bzw. Flyingupload.

Das Design

Man könnte nach obigen Text evtl. der Versuchung erliegen, z.B. einen VW Bully für ein Camper Design zu verwenden. Davon muss allerdings dringend abgeraten werden.

Auch wenn einige Plattformen das Design als Solches i.d.R. nicht prüfen, tun dies die Markeninhaber schon.

Im ersten Moment wird ein Camper Design mit einem Bully sicherlich durchgehen. Jedoch kann und wird dies höchstwahrscheinlich einen Takedown des Designs zur Folge nach sich ziehen. Der Marktplatzbetreiber (Amazon, Spreadshirt usw.) wird das Design löschen. Zusätzlich erhält man eine Abmahnung der Urheber oder Markenbesitzer.

Hier kann es schnell zu mehreren tausend Euro Kosten kommen.

Bei den Designs selbst kommt eher das Urheberrecht zum Tragen. Leider gibt es dafür keine Datenbanken wie bei den eigetragenen Marken. Daher muss man hier besonders aufmerksam sein.

Konkrete Beispiele für das Marken- und Urheberrecht

Um das ganze zu verdeutlichen, wollen wir uns mal ein paar konkrete Beispiele ansehen.

Der VW Bully: In den einschlägigen Vektorportalen wie z.B. Freepink, Creative Fabrica, Vexels usw. findet man oftmals Urheberrechtlich geschütztes Material. Hier also unbedingt aufpassen. Der VW Bully ist auch ohne VW Zeichen geschützt. Sobald das Design stark an etwas Vorhandenen erinnert, sollte man dies sein lassen. Leichte Abänderungen des Designs, der Grafik ändern daran nichts.

Möchte man einen Bus wie den Bully nutzen, darf dieser nicht die Markanten Eigenschaften der Marke aufweisen (z.B. die “gerundete Form” oder die sehr markante Front).

VW Bully rejection
Der Bully darf nicht verwendet werden

Star Wars Schrift & Stil: Man sieht auch immer wieder Designs mit z.B. “Das wars”. Die Worte an sich wären nicht das Problem. Allerdings werden in den Designs oftmals dem Original sehr nahe kommende Schriften und Stile verwendet. Hierzu zählen z.B. die perspektivische Verzerrung nach hinten oder die charakteristische Verbindung des Buchstaben “s” im “wars”. Sowas sollte man natürlich nicht unterlassen.

Anlehnung an Snickers (Du bist nicht du, wenn du …. bist): Auch hier sieht man oft Designs wie z.B.: “Bier – Du bist nicht du, wenn du nüchtern bist”. Über den Satz als solches könnte man sicherlich streiten. Erschwerend kommt aber bei diesen Designs hinzu, dass die typisch charakteristische Form des Riegels mit den Farben der Marke verwendet werden. Jeder, der diese Designs sieht, wird sich sofort an Snickers erinnert fühlen. Auch hier gilt: Finger Weg.

Snickers Designs auf Merch by Amazon
Anlehnung an Snickers Unterlassen

Marke Puma: Hier wird es etwas kniffliger. Jeder kennt die Marke Puma. Allerdings ist jedem auch das Tier “Puma” geläufig. Ist es nun erlaubt, Puma als Wort zu verwenden?
Auch hier gilt, wie in den vorherigen Beispielen auch: Möchte man einfach ein Design für Puma Freunde erstellen, ist es durchaus erlaubt, z.B. eine Grafik eines Pumas zu verwenden. Das Wort selbst sollte man idealerweise nicht alleine im Design verwenden. Hier könnte sonst nämlich Verwechslungsgefahr bestehen, was unter Umständen eine Abmahnung nach sich ziehen könnte. Ein Design mit z.B. “Ich bin schnell wie ein Puma” wäre dagegen möglich.

Mars: Der Schokoriegel ist wohl jedem bekannt, der Planet allerdings auch. Wer nun einen Planeten mit dem Wort “Mars” erstellt, ist auf der sicheren Seite. Das Design bezieht sich damit eindeutig auf den Planeten. Wer allerdings einen Schokoriegel mit dem Wort Mars als Design erstellt, riskiert eine Abmahnung.
Auch eine Kombination aus dem Planeten und eines Schokoriegels sollte man unterlassen.

Fazit

Das Marken- und Urheberrecht ist meistens nicht schwer zu beachten. Sobald man verstanden hat, dass man eben keine Verwechslungsgefahr provozieren darf, kann man die meisten sich stellenden Fragen selbst beantworten.

Wie so oft gilt auch hier: Auf das Bauchgefühl hören. Oft hat man selbst schon kein gutes Gefühl, ob das Design in Ordnung ist. Lässt man es lieber sein, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Man könnte auch das Design seinen Freunden oder der Familie mit der Frage “erinnert dich das an was?” zeigen. Manchmal, vor allem, wenn man sich etwas sicherer wird, neigt man dazu, alles etwas großzügiger zu sehen. Eine zweite oder dritte Meinung kann hier viel Wert sein.

Die “versteckten” Gefahren des Urheberrechts lassen sich so recht leicht abfedern. Beim Markenrecht ist dies noch einfacher. Durch Tools kann man überprüfen, ob das Listing irgendwelche Marken verletzt.

Hier gilt die Faustregel: Alltagswörter sind erlaubt, sofern diese nicht bewusst dazu verwendet werden, dass Design aufgrund der Bekanntheit einer Marke zu pushen.
Solange sich das Wort nicht auf die Marke bezieht (Mars), ist dies problemlos verwendbar.

“Phantasiewörter” wie z.B. Nike, Adidas, Snickers usw. sollte man in jedem Fall vermeiden. Hier gibt es keinen “Interpretationsspielraum”.

Daniel Gaiswinkler

Was macht Daniel genau?

Daniel hilft Arbeitnehmern, Angestellten und Selbstständigen dabei, sich mit der Hilfe von Print-on-Demand ein zusätzliches Einkommen über das Internet aufzubauen.

Dabei setzt er auf Praxiswissen aus dem Verkauf von hunderttausenden Produkten und nicht auf Halbwahrheiten,
die oftmals im Internet verbreitet werden.  

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